Kosten

Kosten sind kalkulierbar. Vor Ihrem Eingriff treffen wir mit Ihnen eine Vereinbarung, mit der wir uns verbindlich an unsere einmal getroffene Kostenrechnung binden, welche im Regelfall vor Durchführung des Eingriffs von Ihnen beglichen wird.

Der Gesetzgeber erlaubt es nicht, eine Preisliste zu veröffentlichen, da hierdurch der Eindruck der Kaufbarkeit der "Ware" Schönheit hervorgerufen werden könnte. Einer verbindlichen Kostenzusage nach Untersuchung steht das Heilmittelwerbegesetz jedoch nicht im Wege. Auf Anfrage können wir Ihnen den Preisrahmen für die einzelnen Maßnahmen nennen.

Bitte erwarten Sie in der Forum Klinik eine wertvolle Behandlung auf höchstem Niveau. Wir betreiben jeden erdenklichen Aufwand mit dem Ziel höchstmöglicher Beratungs- und Behandlungsqualität.

Die Gesamtkosten hängen vom Aufwand der Behandlung ab. Manche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Brustverkleinerung oder eine Bauchdeckenstraffung, werden von uns immer stationär durchgeführt. Eine Brustvergrößerung oder eine Nasenkorrektur kann hingegen auch ambulant oder tagesstationär erfolgen. Obgleich eine Lidkorrektur gut ambulant und in Lokalanästhesie erfolgen kann, wünschen manche Patienten eine Narkose oder einen Dämmerschlaf oder bevorzugen eine stationäre Versorgung.

Die Kosten für medizinisch erforderliche Eingriffe werden abhängig vom Leistungskatalog und eventueller vertraglicher Vereinbarungen von den privaten oder gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nicht immer jedoch sind medizinisch indizierte Leistungen auch Kassenleistungen. Bei gesetzlich Krankenversicherten obliegt uns die Prüfung des Sachverhaltes. Bei privat Versicherten empfiehlt es sich, vor einem Eingriff die detaillierte Kostenzusage der Kasse zu erwirken. Wir haben langjährige Erfahrung und können Ihnen helfen einzuschätzen, wie die Chancen sind, eine Leistung als Versicherungsleistung anerkannt zu bekommen. Leider jedoch ist bei weitem nicht jede medizinisch erforderliche Massnahme eine Kassenleistung: aus anderen Bereichen kennt jeder klassisch medizinisch indizierte Leistungen, die nicht immer von den Kassen bezahlt werden: Zahnersatz, Brille, Laser - OP der Fehlsichtigkeit etc.

Manchmal gibt es auch Kombinationen zwischen medizinisch indizierter, zu Lasten der Kasse abzurechnender Leistung und ästhetischer Behandlung, z.B. bei der Nasen-OP. Hier sind die Maßnahmen, die einer Behandlung der Belüftungsstörung dienen in der Regel Kassenleistungen. Ästhetisch gewünschte Veränderungen werden dann zusätzlich privat getragen.

Seitens der gesetzlichen Krankenkassen sind wir nur zur ambulanten Behandlung berechtigt. Berufgenossenschaftliche Heilbehandlung bieten wir nicht an.

Für eine individuelle und ausführliche Untersuchung und Beratung bei einer ästhetischen Fragestellung erheben wir eine Beratungsgebür nach GoÄ von 46,90 €. Hierdurch ist es uns langfristig möglich, Sie neutral und unabhängig von eigenen Interessen zu beraten. Wir führen kein Verkaufsgespräch sondern analysieren Ihre persönliche Situation und erarbeiten mit Ihnen zusammen den besten Lösungsansatz - auch wenn dies möglicherweise bedeutet, dass wir gemeinsam zu dem Schluß kommen sollten, keine oder nur eine kleine Behandlung anzustreben. Die kostenfreie Beratung ist gesetzeswidrig und wird von den Ärztekammern abgemahnt.

Beratungen bei medizinischen Fragestellungen werden über die zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Eine Ratenzahlung über Medipay ist möglich. 

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