Beratung

Ehrliche und "schonungslose" Beratung sind Voraussetzungen für Zufriedenheit

Ein Gespräch ist immer noch der beste Weg sich gegenseitig kennenzulernen und Ihnen eine Orientierung zu bieten. Wir beraten Sie mit dem Hintergrund jahrzehntelanger Erfahrung in Plastischer Chirurgie absolut ehrlich, aber auch schonungslos. Wünsche, die nicht umsetzbar sind, kommen gar nicht so selten vor und müssen VOR einer Operation entlarvt werden. In ca. einem Viertel der Fälle raten wir von einer Operation oder Behandlung ab. In Ihrem Sinne werden wir Sie zu diesem Zeitpunkt nicht nur über die Möglichkeiten, sondern auch über die Risken und - bei ästhetischen Eingriffen - auch über den finanziellen Aufwand informieren.

Sollten Sie sich für einen Eingriff bei uns entschlossen haben, vereinbaren wir ein zweites Gespräch. Hierbei wird die Planung konkretisiert und Sie werden - falls eine Narkose vorgesehen ist - auch den Narkosearzt kennen lernen. Zu jedem Gespräch können Sie gerne Ihren Partner oder eine vertraute Person mitbringen.

Am Operationstag sprechen Sie vor der Operation noch einmal kurz mit Ihrem Operateur. Vielleicht haben Sie doch noch Fragen, die neu aufgetreten sind, vielleicht wollen Sie noch einmal auf Besonderheiten und Zielvorstellungen hinweisen, die Ihnen wichtig sind.

Für eine individuelle und ausführliche Untersuchung und Beratung müssen wir nach Vorgabe der Ärztekammer eine Beratungsgebür nach GoÄ von 55€ berechnen. Hierdurch ist es uns langfristig möglich, Sie neutral und unabhängig von eigenen Interessen zu beraten. Wir führen kein Verkaufsgespräch sondern analysieren Ihre persönliche Situation und erarbeiten mit Ihnen zusammen den besten Lösungsansatz - auch wenn dies möglicherweise bedeutet, daß wir gemeinsam zu dem Schluss kommen sollten, keine oder nur eine kleine Behandlung anzustreben. Die kostenlose Beratung ist gesetzeswidrig und wird von der Ärztekammmer mit Abmahnungen verfolgt: siehe unten "aus aktuellem Anlass". Auch eine Rückerstattung bei Inanspruchnahme von Leistungen ist gesetzeswidrig. Hintergrund der harten gesetzlichen Vorgaben ist der Wunsch des Gesetzgebers, jede Verlockung und Entscheidungsbeeinflussung zu verhindern.

Falls sie andernorts operiert worden sind und eine Zweitmeinung wünschen, bitten wir Sie, dies vorab telefonisch abzusprechen und sich NICHT über das Kontaktformular anzumelden. Einer der Ärzte wird vorab mit Ihnen telefonieren und abklären, ob wir für diese Zweitmeinung geeignet sind.

Beratungen bei reinen Kassenleistungen werden über die Kassen abgerechnet

Bei Interesse an einer Beratung können Sie mit dem Sekretariat unter der Telefonnummer 0221-492919-10 einen Termin vereinbaren. Frau Drews, Frau Görner oder Frau Jakobs nehmen gerne Ihren Anruf entgegen.

Alternativ können Sie unseren Kontaktbogen nutzen.

Aus aktuellem Anlass:

Inzwischen ist klar, daß die kostenfreie Beratung rechtswidrig ist. Der Justitiar der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Schulenburg hat mitgeteilt, daß nach richterlichem Urteil die kostenlose Beratung gegen das Heilmittelwerbegestz verstösst. Wir zitieren aus dem rheinischen Ärzteblatt:

"Auch das Angebot kostenloser Leistungen hat erneut die Gerichte beschäftigt: So hat das Landgericht Nürnberg das Angebot einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung im Rahmen eines „Tages der Schönheit“ wegen Verstoßes gegen § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) für unzulässig erklärt. Die Kostenlosigkeit der „Fachberatung“ stelle eine Werbegabe dar, die geeignet sei, die Entscheidung des „Kunden“,ob und in wessen Behandlung er sich begebe, unsachlich zu beeinflussen (LG Nürnberg, Urteil v. 02.02.2012, Az.: 1HKO 10043/11; auch OLG Celle, Hinweisbeschlussv. 03.11.2011, Az.: 13 U 167/11:„kostenloser Venencheck“)."

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